Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Allgemeines
1.1 Die Dope Ink GmbH, Bleicherweg 45, 8002 Zürich (nachfolgend «Dope Ink», bezweckt den Betrieb eines Tattoo-Studios. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Dope Ink und dem Kunden.
1.2 Wir sind bestrebt, jeden Kunden zufrieden zu stellen und eine passende Lösung zu finden.
1.3 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages zwischen Dope Ink und dem Kunden mindestens 18 Jahre alt ist.
1.4 Sämtliche Rechtsbeziehungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Allfällige AGB des Kunden werden hiermit wegbedungen.
1.5. Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von Dope Ink anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
1.6 Dope Ink behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote, Newsletter, etc. von Dope Ink sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und dieser von Dope Ink akzeptiert wird.
2.3 Die Beauftragung kann unter anderem durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen werden.
2.4 Dope Ink behält sich das Recht vor, eine solche Beauftragung und Zusammenarbeit mit dem Kunden abzulehnen.
2.5 Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden, sofern der vollständige Inhalt für den Kunden zugänglich ist, auch wenn er nicht alle Bestimmungen gelesen hat.
2.6 Der Kunde verzichtet bei auftretenden Komplikationen, Schadenersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Dope Ink und/oder den/die Tätowierer/-in geltend zu machen.
2.7 Die Tätowierung stellt grundsätzlich einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und somit grundsätzlich eine Körperverletzung. Durch Einverständnis des Kunden für eine Tätowierung entfällt die Rechtswidrigkeit.
3. Informationspflicht
3.1 Der Kunde ist vor Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
3.2 Unterlässt der Kunde wichtige Informationen oder gibt er falsche Daten an, insbesondere falsche Namen, Telefonnummern oder Gesundheitsdaten, so kann Dope Ink, soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Für jegliche Konsequenzen, die aus Falschinformationen des Kunden resultieren, können Dope Ink und dessen Tätowierer/-in nicht haftbar gemacht werden.
3.4 Verletzt der Kunde diese Pflicht und macht insbesondere falsche Angaben, die das Ergebnis der Arbeit oder die Gesundheit beider Parteien gefährden könnten, gibt das Dope Ink die Möglichkeit, sofort vom Vertrag zurückzutreten, und grundsätzlich den vom Kunden geleisteten Anzahlung, ohne weitere Gegenleistung, einzubehalten. Ein gerichtliches Vorgehen gegen den Kunden bleibt vorbehalten.
3.5 Hat Dope Ink das Werk bereits begonnen, kann Dope Ink den gesamten vereinbarten Werklohn einfordern, ohne das Werk vollenden zu müssen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Gutscheine
4.1 Alle Preise werden in Schweizer Franken angegeben.
4.2 Der Preis einer Tätowierung berechnet sich nach zeichnerischem und zeitlichem Aufwand. Die Preisangabe bei Vertragsabschluss ist eine Schätzung und kann stark abweichen, insbesondere bei gegenseitig vereinbarten Änderungen am Motiv.
4.3 Ein allfälliges Nachstechen der Tätowierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht im Preis inbegriffen.
4.4 Sobald ein Termin mündlich oder schriftlich vereinbart wurde, gilt dieser als verbindlich und kann nur durch schriftliche Mitteilung verschoben oder abgesagt werden.
4.5. Sobald ein Termin mündlich oder schriftlich vereinbart wurde, gilt dieser als verbindlich und kann nur durch schriftliche Mitteilung verschoben oder abgesagt werden.
4.6 An eine Terminvergabe ist immer eine Anzahlung geknüpft, welche zum selbigen Zeitpunkt festgelegt und quittiert wird.
4.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der abgemachte Preis bei Beendigung der Sitzung direkt in bar zu bezahlen. Bei Abgabe der Quittung wird die getätigte Anzahlung bei der letzten Sitzung des laufenden Projekts an den Gesamtpreis angerechnet.
4.8 Die Von Dope Ink ausgestellten Gutscheine gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche Dope Ink anbietet. Diese können nicht in Bargeld umgewandelt werden und behalten ihre Gültigkeit für 2 Jahre ab Ausstelldatum.
4.9 Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist grundsätzlich inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht und die Pflegeanleitung beachtet wurde. Über die Notwendigkeit entscheidet der/die Tätowierer/in. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, ‑erweiterungen, ‑umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen separat vereinbart werden.
4.10 Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstichtermine bezahlt und durch Terminkaution besichert werden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden ergibt. Zudem ist bei Hand-, Lippen-, Kopf- und Fuss-Tattoos das Nachstechen nicht inklusive.
5. Widerrufsrecht des Kunden
5.1 Eine Terminabsage oder Verschiebung muss vom Kunden bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden. Bei Einhaltung der 72 Stunden Frist wird die Quittung der Anzahlung zum Gutschein im gleichen Wert für die Dienstleistungen von Dope Ink.
5.2 Dieser Gutschein behält seine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstelldatum.
5.3 Dope Ink behält sich grundsätzlich das Recht vor, geleistete Anzahlungen einzubehalten, insbesondere, wenn bereits Zeichnungen für den Kunden angefertigt wurden.
5.4 Bei Nichterscheinen des Kunden zu abgemachtem Termin oder nicht fristgerechter Terminabsage (weniger als 72 Stunden vor Termin) verfällt die Anzahlung in voller Höhe und wird einbehalten.
5.5 Dope Ink behält sich das Recht vor, bei nicht wahrheitsgemässen Angaben des Kunden (siehe Informationspflicht), sowie bei nicht zumutbarem körperlichem Zustand des Kunden zum Zeitpunkt des Termins (wie Krankheit, Einfluss von Rauschmitteln, Hautirritationen und Ähnlichem) den Termin abzulehnen oder zu verschieben. Die vom Kunden zuvor getätigte Anzahlung wird für die Höhe der getätigten Aufwände einbehalten.
6. Hygiene
6.1 Wir setzen auf höchste Hygiene-Standards und Einweg-Materialien. Wir sind beim Kantonalen Labor Zürich, Fehrenstrasse 15, CH-8032 Zürich, angemeldet und unterstehen den amtlichen Kontrollen.
6.2 Die Richtlinien für eine gute und sichere Arbeitspraxis werden befolgt und mit grösster Achtsamkeit und Genauigkeit eingehalten. Wir unternehmen alles um die Kundensicherheit sach- und fachgerecht zu gewährleisten. Alle Angaben des Kunden werden vor dem Tätowieren sorgfältig geprüft sowie Risiken und Tattoo-Pflege erklärt.
6.3 Es ist Pflicht, die eigene Gesundheit und die des Kunden zu schützen, Kreuzkontaminationen und Infektionen (Keimübertragung) zu verhindern und sämtliche Arbeitsschritte zu gewährleisten, dass die Übertragung von Infektionen ausgeschlossen wird. Jeder Tätowierer bei Dope Ink untersteht einer Selbstkontrollpflicht und sorgt mit bestem Wissen und Gewissen für sichere Arbeitsprozesse.
7. Tattoo-Pflege
7.1. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt. Dem Kunden werden zu jeder Sitzung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich der Tattoo-Pflege und den Anweisungen von Dope Ink zu folgen. Jede Beschädigung von Gewebe ist eine Verletzung und löst eine natürliche Entzündungsreaktion aus, daher muss ein frisch gestochenes Tattoo wie eine Wunde behandelt werden.
7.3 Drogen, Alkohol und Nikotin haben einen schlechten Einfluss auf die körperliche Gesamtkonstitution und damit wirkt deren Einnahme sich negativ auf den Heilungsprozess aus.
7.4 Nach dem Tätowieren sollten die ersten 30 Tage direkte Sonnenbestrahlung, Solarium Gänge, Kontakt mit Chlor- oder Salzwasser vermieden werden. Die tätowierte Stelle sollte so steril wie möglich gehalten werden. Ausbesserungen, die durch eigenes Verschulden (Beiblatt über Tattoo Pflege beachten) notwendig geworden sind, werden kostenpflichtig ausgeführt. 7.5 Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf sich umgehend beim/bei der Tätowierer/in zu melden und/oder einen Facharzt zu konsultieren. Anfallende Kosten werden nicht von Dope Ink übernommen
.
8. Haftungsausschluss
8.1 Dope Ink haftet nicht für Tattoos, ausser es ist nachweislich eine Fahrlässigkeit seitens eines/einer Tätowierers/Tätowiererin gegeben. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich.
8.2 Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung und die Schmerzen. Hierüber wird der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
8.3 Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält Dope Ink nach bestem Wissen und Gewissen so gering wie möglich.
8.4 Die Nachsorge und Pflege obliegen dem Kunden. Hinweise und Richtlinien dafür werden von Dope Ink dem Kunden mittgeteilt. Der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.
8.5 Dope Ink ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die/der mit in das Tattoo Studio gebracht wurden/wurde. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
8.6 Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoo Farbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden.
8.7 Dope Ink verwendet nur professionelle, sterilisierte Tätowier-Instrumente, sterilisiertes Tätowier-Zubehör und sterile Einweg- und Hygieneartikel.
8.8 Wir legen grösstmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von Tattoo Farbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.
8.9 Jegliche Haftung des Tätowierers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt.
8.10 Die Haftung des Tätowierers für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen.
8.11 Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, welche Informationen dem Tätowierer vorgelegen haben und über welche der/die Tätowierer/-in nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
8.12 Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.
8.13 Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftungen übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoo Farbe und neuer Tattoo Farbe kommen, die nicht hervorsehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.
8.14 Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreißer, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
8.15 Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter, Angestellte, Assistenten und Gehilfen des/der Tätowierers/Tätowiererin.
9. Urheberrechte
Dope Ink überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Fotovorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber Dope Ink, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt, und stellt Dope Ink und dessen Tätowierern von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstössen gegen geltendes Recht respektive Urheberrecht entstehen.
10. Datenschutz
Dope Ink und der beauftragte Tätowierer erheben für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- Fotos und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung und zwecks Werbung verwendet. Der Kunde gewährt Dope Ink und dem Tätowier ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierung Prozess angefertigt werden. Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der Tätowierer diesem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar. Ohne ausdrückliches Einverständnis von Dope Ink dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Dope Ink keine Bild, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.
11. Gerichsstand und Anwenbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Dope Ink ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist am Sitz der Dope Ink.
12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel oder Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser AGB nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
November 2022
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